ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ausgabe Januar 2013
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Vink Schweiz GmbH an den Besteller. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, welche der Besteller mit der Vink Schweiz GmbH abschliessen wird. Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von der Vink Schweiz GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Kundenspezifische Vereinbarungen sind im EDV Betriebssystem der Vink Schweiz GmbH hinterlegt.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Solange vom Besteller kein Akzept erfolgt ist, sind die Angebote der Vink Schweiz GmbH unverbindlich und können jederzeit abgeändert werden. Die Angebote sind zudem nur solange gültig, wie der Vorrat ab Lager reicht. Der Besteller erhält nach Eingang der Bestellung von der Vink Schweiz GmbH eine Auftragsbestätigung. Sollte ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung erfolgen, so gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3. Vertragsunterlagen
Technische Unterlagen wie Beschreibungen, Abbildungen, etwaige Mass-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusagen, ausser sie würden durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Vink Schweiz GmbH Vertragsinhalt. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum der Vink Schweiz GmbH und unterliegen ihrem Urheberrecht.
4. Preise
Die Preise der Vink Schweiz GmbH verstehen sich exklusive MwSt. Lieferungen ex Werk an das Schweizer Domizil des Bestellers werden nach ASTAG GU Tarif verrechnet. Es gilt ein Mindestbestellwert von netto CHF 120.– (inkl. Dienstleistungen, Zuschnitte). Für Terminlieferungen auf einen bestimmten Abladezeitpunkt werden pauschal CHF 80.– sowie für telefonische Voravisierung pauschal CHF 5.– verrechnet. Ebenfalls wird eine Pauschale von CHF 100.– erhoben falls nur mit Lieferwagen und nicht mit regulärem LKW abgeladen werden kann. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Leere Vink Paletten können dem Spediteur auf Kosten der Vink Schweiz GmbH mitgegeben werden.
5. Zahlungen
Die Zahlungen haben spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Der Besteller kommt gegenüber der Vink Schweiz GmbH ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermines in Verzug. Die Vink Schweiz GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Jahr zu fordern. Der Besteller ist grundsätzlich nicht berechtigt, hinsichtlich des Rechnungsbetrages Verrechnung mit einer ihm zustehenden Forderung gegenüber der Vink Schweiz GmbH zu erklären, es sei denn, die Forderung sei gerichtlich festgestellt oder durch die Vink Schweiz GmbH ausdrücklich anerkannt.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen an den Besteller erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten der Vink Schweiz GmbH. Diese ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem bzw. ausländischem Recht im Register am Sitz des Bestellers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Bestellers über. Der Besteller ist verpflichtet, Adressänderungen mindestens 14 Tage vor dem Umzug bekannt zugeben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Wohnort/Sitz des Bestellers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware sofort der Vink Schweiz GmbH zurückzugeben.
7. Lieferung
Der Lieferer ist berechtigt, fertigungs- bzw. verpackungsbedingte Mehr- (oder Minder-) mengen bis zu 10% der Gesamtauftragsmenge zu liefern. Lieferzeiten und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Vink Schweiz GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt wird. Umstände, welche die Vink Schweiz GmbH nicht vertreten, wie Wartezeiten und Arbeitsbehinderungen z.B. wegen schlechter Wetterverhältnisse, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen sowie andere unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt, bedingen eine Verlängerung auch der verbindlich bestätigten Ausführungs- und Lieferzeit. Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann die Vink Schweiz GmbH Teilrechnungen ausstellen.
8. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit Abschluss des Vertrages auf den Besteller über, sobald die Sache von der Vink Schweiz GmbH zur Versendung abgegeben worden ist. Mit der rechtzeitigen und gehörigen Versendung der Sache hat die Vink Schweiz GmbH ihre Pflicht erfüllt. Von der Vink Schweiz GmbH nicht verschuldete Transportverzögerungen belasten den Besteller. Diese Bestimmung gilt auch bei Vereinbarung von Frankolieferung und ähnlichen Transportklauseln. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen nach Ermessen der Vink Schweiz GmbH. Es steht dem Besteller frei, diesbezüglich besondere Weisungen zu erteilen.
9. Beanstandungen
Materialbeanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert acht Arbeitstagen nach der Lieferung erfolgen. Nach Ablauf der acht Tage gilt die Sache nach Art. 201 Abs. 2 OR als durch den Besteller genehmigt.
10. Gewährleistung
Material, dass sich infolge fehlerhafter Beschaffenheit als unbrauchbar erweist, wird kostenlos ersetzt. Ansonsten sind sämtliche gesetzlichen Gewährspflichten, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung, sowie auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Vink Schweiz GmbH bezüglich Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck keinerlei Garantie. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Besteller, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt.
11. Haftung
Eine Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen, mit der Verarbeitung oder Anwendung der auf unserer Homepage und unseren Datenblättern beschriebenen Produkten ist ausgeschlossen.
12. Ausschluss der Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, falscher Beratung, Verschulden beim Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, haftet die Vink Schweiz GmbH und ihre leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen der rechtswidrigen Absicht und grober Fährlässigkeit. Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung nach dem auf die fehlerhafte Lieferung anwendbaren Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Versandort. Für sämtliche aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten und Rechtsansprüche sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des jeweiligen rechnungsstellenden Betriebes der Vink Schweiz GmbH zuständig. Die Vink Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
14. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.