Ausgabe Januar 2013
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Vink Schweiz GmbH an den Besteller. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, welche der Besteller mit der Vink Schweiz GmbH abschliessen wird. Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von der Vink Schweiz GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Kundenspezifische Vereinbarungen sind im EDV-Betriebssystem der Vink Schweiz GmbH hinterlegt.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Solange vom Besteller kein Akzept erfolgt ist, sind die Angebote der Vink Schweiz GmbH unverbindlich und können jederzeit abgeändert werden. Die Angebote sind zudem nur solange gültig, wie der Vorrat ab Lager reicht. Der Besteller erhält nach Eingang der Bestellung von der Vink Schweiz GmbH eine Auftragsbestätigung. Sollte ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung erfolgen, so gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3. Vertragsunterlagen
Technische Unterlagen wie Beschreibungen, Abbildungen sowie Mass-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusagen, ausser sie würden durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Vink Schweiz GmbH Vertragsinhalt. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum der Vink Schweiz GmbH und unterliegen ihrem Urheberrecht.
4. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Lieferungen ex Werk an das Schweizer Domizil des Bestellers werden nach ASTAG GU Tarif verrechnet. Es gilt ein Mindestbestellwert von netto CHF 120.– (inkl. Dienstleistungen, Zuschnitte). Für Terminlieferungen auf einen bestimmten Abladezeitpunkt werden pauschal CHF 80.– sowie für telefonische Voravisierung pauschal CHF 5.– verrechnet. Ebenfalls wird eine Pauschale von CHF 100.– erhoben, falls nur mit Lieferwagen und nicht mit regulärem LKW abgeladen werden kann. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Leere Vink Paletten können dem Spediteur auf Kosten der Vink Schweiz GmbH mitgegeben werden.
5. Zahlungen
Zahlungen haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzüge zu erfolgen. Der Besteller kommt ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermins in Verzug. Die Vink Schweiz GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zu fordern. Eine Verrechnung durch den Besteller ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich anerkannt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zugunsten der Vink Schweiz GmbH. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem bzw. ausländischem Recht im Register am Sitz des Bestellers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Bestellers über. Adressänderungen sind mindestens 14 Tage vor dem Umzug bekanntzugeben. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist die gelieferte Ware sofort zurückzugeben.
7. Lieferung
Der Lieferer ist berechtigt, fertigungs- bzw. verpackungsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der Gesamtauftragsmenge zu liefern. Lieferzeiten und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Nicht von Vink Schweiz GmbH zu vertretende Umstände wie Wartezeiten, Arbeitsbehinderungen, schlechte Wetterverhältnisse, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen sowie andere unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt verlängern auch verbindlich bestätigte Fristen. Teillieferungen sind zulässig; hierfür können Teilrechnungen gestellt werden.
8. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss des Vertrages auf den Besteller über, sobald die Sache von der Vink Schweiz GmbH zur Versendung abgegeben worden ist. Mit der rechtzeitigen und gehörigen Versendung hat die Vink Schweiz GmbH ihre Pflicht erfüllt. Nicht verschuldete Transportverzögerungen belasten den Besteller. Diese Bestimmung gilt auch bei Frankolieferung und ähnlichen Transportklauseln. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen nach Ermessen der Vink Schweiz GmbH; besondere Weisungen können erteilt werden.
9. Beanstandungen
Materialbeanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert acht Arbeitstagen nach der Lieferung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sache gemäss Art. 201 Abs. 2 OR als genehmigt.
10. Gewährleistung
Material, das sich infolge fehlerhafter Beschaffenheit als unbrauchbar erweist, wird kostenlos ersetzt. Im Übrigen sind sämtliche gesetzlichen Gewährspflichten, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Vink Schweiz GmbH keinerlei Garantie bezüglich der Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung.
11. Haftung
Eine Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen sowie mit der Verarbeitung oder Anwendung der auf der Homepage und in Datenblättern beschriebenen Produkte ist ausgeschlossen.
12. Ausschluss der Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten haftet die Vink Schweiz GmbH und ihre leitenden Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen nur in Fällen rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung nach dem auf die fehlerhafte Lieferung anwendbaren Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Versandort. Für sämtliche aus der Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten und Rechtsansprüche sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des jeweils rechnungsstellenden Betriebes der Vink Schweiz GmbH zuständig. Die Vink Schweiz GmbH behält sich vor, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
14. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.